Haftsumme

, Sachenrecht: bei einer Hypothek in das Grundbuch eingetragene bestimmte Geldsumme, für die das Grundstück haften soll. Die Höhe der Haftsumme muss mit der Höhe der zu sichernden Forderung nicht identisch sein.

ist bei einer Genossenschaft der Betrag, auf den die Nachschusspflicht des Mitglieds beschränkt werden kann. Die H. darf nicht niedriger sein als der Geschäftsanteil des Mitglieds; sie wird bei Errichtung der Genossenschaft durch die Satzung bestimmt (§ 119 GenG). Bei einer Kommanditgesellschaft ist H. der Betrag, in dessen Höhe der Kommanditist seine Einlage zu leisten hat und mit dem er den Gläubigern der KG persönlich und unmittelbar haftet (§ 171 I HGB). Diese Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Kommanditist seine Einlage geleistet hat.




Vorheriger Fachbegriff: Haftstrafe | Nächster Fachbegriff: Haftunfähigkeit


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen