Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

, Abk. HABM: Durch einen Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft errichtetes Amt mit der Aufgabe, auf der Ebene der Europäischen Union den Erwerb von Marken, Mustern und Modellen zu fördern und entsprechende Rechte zu verwalten (http://oami.europa.eu). Das HABM wird auch als Europäisches Markenamt bezeichnet. Es hat seinen Sitz in Alicante. Das Amt verwaltet die Gemeinschaftsmarke und das Gemeinschaftsgeschmackmuster.




Vorheriger Fachbegriff: Hare-Niemeyersches Sitzverteilungsverfahren | Nächster Fachbegriff: Hartz-Gesetze (Hartz I-IV)


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen