Hypothekenpfandbriefe

sind gedeckte Schuldverschreibungen, die Pfandbriefbanken im Rahmen des von ihnen betriebenen Pfandbriefgeschäfts zur Finanzierung der von ihnen ausgereichten Immobiliendarlehen ausgeben (§ 1 I S. 2 Nr. 1 PfandBG); s. a. Pfandbriefe, Hypothekenbanken.

Hypothekenbank

Inhaberschuldverschreibung, die als festverzinsliches Wertpapier im Wesentlichen von den Landesbanken, privaten Hypothekenbanken sowie von Spezialkreditinstituten ausgestellt und ausgegeben wird. Rechtsgrundlage ist das Pfandbriefgesetz (PfandBG). Die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen dient der Beschaffung langfristiger Mittel zur Finanzierung von Darlehen, die durch Hypotheken oder Grundschulden besichert werden. Nach dem Deckungsprinzip darf die Summe der Nennwerte aller umlaufender Pfandbriefe maximal die Summe der Hypothekendarlehen erreichen. Die Hypotheken, Grundschulden und sonstigen Deckungswerte müssen in ein Hypothekenregister eingetragen werden. Neben der Summe der Deckungswerte haftet den Anlegern das gesamte sonstige Vermögen des Kreditinstitutes.




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