Inquisitionsprozess

Kirchenprozess gegen Glaubensabtrünnige. In Spanien unter einem geistlichen, vom Staat bestellten Grossinquisitor. In Deutschland bis ins 16. Jahrhundert nachweisbar.

(Untersuchungsprozess) ist der von der amtlichen Verfolgung und Untersuchung (sowie Anklage) gekennzeichnete Strafprozess (im Gegensatz zum Akkusationsprozess). Lit.: Strafrecht, Strafprozess und Rezeption, hg.v. Landau, P./Schroeder, F., 1984

Vom Spätmittelalter bis ins 19. Jh. in ganz Europa praktizierte Form des Strafverfahrens, bei der Einleitung, Ermittlungen, Anklageerhebung und Verurteilung in einer Hand lagen.

wird die im Mittelalter weiterentwickelte Form des Strafverfahrens genannt, in dem im Gegensatz zum früheren Akkusationsprozess die Strafverfolgung vor Gericht nicht von dem durch die Straftat Verletzten, sondern von einer Behörde betrieben wird. Der I. wird vom Inquisitionsprinzip bestimmt (Pflicht des Gerichts zur Erforschung des Sachverhalts ohne Bindung an Parteianträge). Der Begriff I. hat vom Mittelalter her einen abwertenden Beiklang, weil in den auf Veranlassung der Kirche durchgeführten Strafverfahren gegen Ketzer inhumane Vernehmungsmethoden (Folter) angewandt wurden, um Geständnisse zu erreichen.




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