Invalidenversicherung

frühere Bezeichnung der Arbeiterrentenversicherung.

Rentenversicherung

historische Bezeichnung speziell für die Rentenversicherung der Arbeiter. Die bismarcksche Sozialversicherung bezweckte bei ihrer Einführung im Jahre 1889 die Absicherung der Arbeiterschaft vor allem gegen das Risiko der Invalidität, d. h. bei Aufhebung der körperlichen Leistungsfähigkeit für berufliche Tätigkeiten. Demgegenüber war die Altersrente in der damaligen Rentenversicherung erst in Ansätzen verwirklicht. Das zeigt sich speziell bei dem ursprünglichen Zugangsalter von 70 Lebensjahren angesichts der damals proportional deutlich geringeren Lebenserwartung der körperlich überwiegend schwer arbeitenden Versicherten.

Kurzbezeichnung für die Versicherung nach dem „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ vom 22. 6. 1889, das am 1. 1. 1891 in Kraft trat. Das Gesetz war das dritte der grundlegenden Bismarck\'schen Sozialversicherungsgesetze und direkter Vorläufer des heutigen Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI.




Vorheriger Fachbegriff: Invalidenrente für Behinderte | Nächster Fachbegriff: Invalidität


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen