Kindesentziehung

Straftat, die begeht, wer eine Person unter 18 Jahren durch List, Drohung oder Gewalt ihren Eltern, ihrem Vormund oder ihrem Pfleger entzieht. Da die Vorschrift das Erziehungsrecht schützen soll, wird die Tat auch nicht durch die Einwilligung des Minderjährigen gerechtfertigt.

(§ 235 StGB) Entziehung Minderjähriger Lit.: Vomberg, W./Nehls, K., Rechtsfragen der internationalen Kindesentführungen, 2002

Strafrechtlich Entziehung Minderjähriger. Zivilrechtlich Personensorge, Ordnungsmittel.




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