Konfiskation

entschädigungslose Einziehung oder Enteignung.

die entschädigungslose Einziehung von Eigentum, sei es des gesamten Vermögens oder einzelner Vermögensgegenstände einer Person (Eigentumsgarantie).

Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung

ist ein manchmal noch für entschädigungslose Einziehung im Strafverfahren oder Enteignung gebrauchter Ausdruck. S. a. Konterbande.




Vorheriger Fachbegriff: Konfinierung | Nächster Fachbegriff: Konfitüren


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen