Kontumazialverfahren

Prozess in Abwesenheit des Angeklagten; in den romanischen Rechtsgebieten weit verbreitet, nach deutscher StrafprozessO nur in wenigen Fällen geringerer Bedeutung zulässig.

Ungehorsams verfahren, Abwesenheitsverfahren, Versäumnisverfahren

wird ein Verfahren genannt, das in Abwesenheit einer Partei gegen diese oder gegen einen abwesenden Beschuldigten durchgeführt werden kann, Kontumazialurteil das gegen die Partei bzw. den Angeklagten in einem solchen Verfahren ergehende Urteil. S. z. B. Versäumnisurteil (für den Zivilprozess), Abwesenheitsverfahren (für den Strafprozess).




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