Leibesvisitation

die körperliche Durchsuchung (z.B. Mundhöhle, After) od. das Abtasten des Körpers nach verborgenen Gegenständen (z.B. nach Rauschgift, gestohlenen od. geschmuggelten Sachen, Waffen); zulässig grundsätzlich nur bei Verdacht od. zur Verhütung strafbarer Handlungen.

Durchsuchung von Personen.




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