Lizenz

Der Inhaber eines Patents oder Urheberrechtes kann dieses meist nicht selbst nutzen, indem er seine Erfindung selbst herstellt oder sein Buch oder Musikstück selbst verlegt. Er ist darauf angewiesen, daß andere, die das erforderliche Kapital und die geeigneten Produktionsstätten haben, dies tun. Diesen kann er eine Lizenz einräumen und dafür eine Vergütung mit dem Hersteller oder Verleger vereinbaren. Der Lizenznehmer ist dafür berechtigt, das patentierte Produkt herzustellen beziehungsweise das Werk zu verlegen.

(lat.), 1) Gewerberecht: Konzession. 2) Gewerblicher Rechtsschutz: (Be)Nutzungsrecht, welches der Patentinhaber an seinem Patentrecht oder der Urheber an seinem Urheberrecht einem anderen gewährt. Die einfache L. berechtigt zur Nutzung neben dem Patentinhaber oder Urheber und anderen L. nehmern. Die ausschliessliche L. berechtigt zur alleinigen Nutzung. Die Patentl. kann weiter übertragen werden; der Urheberlizenznehmer kann nur mit Zustimmung des Urhebers (die dieser nicht wider Treu und Glauben verweigern darf) einem anderen eine einfache L. einräumen. Die L. kann inhaltlich begrenzt werden; man unterscheidet: ZeitL (z.B. für zwei Jahre), Herstellungsl. (nur Herstellungsrecht), Verkaufst (nur Verkaufsrecht). Der L.nehmer zahlt als Vergütung eine L.gebühr. Bei Nichtausnutzung des Nutzungsrechts hat der Urheber ein Rückrufsrecht. Veräussert er das Original des Werkes, so räumt er damit im Zweifel dem Erwerber kein Nutzungsrecht ein. §§ 31 ff. UrhG. - Zwangslizenz.

([F.] Erlaubnis) ist im Immaterialgüterrecht die von einem Berechtigten einem Dritten erteilte Erlaubnis, ein Recht wirtschaftlich zu nutzen (z. B. Patent, Urheberrecht, Verlagsrecht). Die L. wird in der Regel auf Grund eines (entgeltlichen) Lizenzvertrags erteilt. Sie kann sich aber auch auf eine Gesetzesbestimmung (gesetzliche L.) oder auf eine hoheitliche Anordnung (Zwangslizenz) gründen. Der Umfang der L. kann verschieden sein. Lit.: Beck, H., Der Lizenzvertrag im Verlagswesen, Diss. jur. München 1962; Pagenberg/Geissler, Lizenzverträge, 5. A. 2003; Bretthauer, S., Die Beurteilung von Markenlizenzverträgen, 2004; Pfaff/Osterrieth, Lizenzverträge, 2. A. 2004; Stumpf, H./Groß, M., Der Lizenzvertrag, 8. A. 2005; Ulmer-Eilfort, C. u. a., Technologietransfer, 2006

Nutzungsrecht; Lizenzvertrag.




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