Lobby

Der Begriff bezeichnet in seinem angelsächsischen Ursprung die Wandelhalle des Parlaments. Im internationalen Sprachgebrauch versteht man heute darunter die Einwirkungen der Interessenverbände auf Gesetzgebung u. Regierung. Dabei entsteht die Gefahr, dass sie Entscheidungen einseitig zu ihren
Gunsten beeinflussen sowie Abgeordnete u. Beamte in ihre Abhängigkeit bringen. Dem sucht die Geschäftsordnung des Bundestages durch bestimmte Verhaltensregeln für Abgeordnete u. durch eine Registrierung von Verbänden u. deren Vertretern vorzubeugen. Die Liste ist jährlich im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

(engl. [N.]) Wandelhalle, Interessenvertretung Lit.: Buholzer, R., Legislatives Lobbying, 1998; Gün- disch, J./Mathijsen, R, Rechtssetzung und Interessenvertretung in der Europäischen Union, 1999




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