Mediation

Der Begriff Mediation steht für die außergerichtliche Konfliktbeilegung, bei der die Gegner mithilfe eines neutralen Vermittlers, der keine inhaltliche Entscheidungsbefugnis hat, freiwillig versuchen, ihre Streitigkeiten selbstverantwortlich zu lösen. Als Mediatoren sind häufig Rechtsanwälte tätig. Der am meisten betroffene Bereich ist das Familienrecht, aber auch in anderen Gebieten, wie etwa dem Wirtschafts- oder Arbeitsrecht, kann eine Mediation helfen.
Ablauf der Mediation
Die Konfliktparteien, die gleichberechtigt sind, legen mit dem Mediator zusammen ihre Vorgehensweise fest. Als Ziel setzt man sich eine für beide Parteien befriedigende Lösung der Auseinandersetzung, wobei die rechtlichen Dimensionen des Konfliktes nicht im Vordergrund stehen. Für den Mediator bedeutet das, dass er in dem Fall völlig anders als gewohnt verfahren muss, zumal er hier keine Interessen vertreten darf.
Wer einen Mediator sucht, wendet sich am besten an einen dem Problembereich nahe stehenden Interessenverband oder an die Anwaltsvereine bzw. Rechtsanwaltskammern.

(lat.), Vermittlung;

([F.] Vermittlung) ist die Behandlung einer zwischen mindestens zwei Beteiligten streitigen Frage durch Einschaltung eines vermittelnden Dritten ohne Entscheidungsbefugnis. Lit.: Handbuch Mediation, hg. v. Haft, F./Schlieffen, K. Gräfin v., 2002; Henssler, M., Mediation und Rechtsberatung, NJW 2003, 241; Risse, /., Wirtschaftsmediation, 2003; Vetter, S., Mediation und Vorverfahren, 2004

(engl. Vermittlung) ist eine in den USA entwickelte Form zur außergerichtlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten, einvernehmlichen Lösung von Konflikten vor allem im Fall der Ehescheidung (z. B. über die elterliche Sorge) mit Hilfe eines unparteiischen Mediators (Vermittlers) ohne Entscheidungsbefugnis (vgl. §§ 156, 165 FamFG, § 17 SGB VIII). S. a. Schlichtung.




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