Minderjährig

ist, wer das 21. Lebensjahr (Volljährigkeit) noch nicht vollendet hat. Der M.e unter
7 Jahren ist geschäftsunfähig, der darüber hat eine beschränkte Geschäftsfähigkeit; Geschäftsfähigkeit.
Testierfähigkeit ab 16 Jahren. M.e stehen unter elterlicher Gewalt. Siehe auch: Taschengeldparagraph.




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