Modernisierende Instandsetzung

Bei einer Eigentumswohnung :

Modernisierende Instandsetzungen sind in Wahrheit bauliche Veränderungen, denn bei einer modernisierenden Instandsetzung beschränkt sich die Baumassnahme nicht nur darauf, den bisherigen Zustand durch Reparatur oder Instandsetzungsarbeiten wieder ordnungsgemäss herzustellen. Es tritt vielmehr eine bauliche Verbesserung ein.

Eine solche Massnahme kann nach § 22 Abs. 2 WEG mit einer qualifizierten Mehrheit durch die Wohnungseigentümer beschlossen werden, wenn es sich um eine Modernisierung im Sinne von § 559 Abs. 1 BGB (mietrechtliche Vorschrift) handelt und die Eigenart der Wohnanlage nicht ändert. Auch eine Anpassung an den Stand der Technik ist möglich.




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