Betriebsbussen

vom Arbeitgeber oder von der Betriebsgemeinschaft verhängte Strafen für betriebsschädigendes Verhalten eines Arbeitnehmers ("Betriebsjustiz"). Sie sind i. d. R. als strafbare Nötigung gegenüber dem Arbeitnehmer anzusehen.

„Betriebsjustiz“.
Im Arbeitsrecht :

Betriebsstrafen.




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