Mordkomplott ein Zusammenschluss mehrerer, um ein oder mehrere Verbrechen des Mordes oder Totschlags zu begehen, auch wenn diese Verbrechen nur als Mittel für andere Straftaten (z. B. Raub) ausgenutzt werden. Teilnahme an einer solchen Verbindung ist strafbar nach § 49b StGB (3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe). Straffrei ist, wer der Behörde oder dem Bedrohten von dem beabsichtigten Verbrechen Mitteilung macht, so dass es verhindert werden kann.
Weitere Begriffe : Jugendkriminalität | schlecht | Einziehungsverfahren |
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