Neufeststellungsbescheid

Im Sozialrecht :

Unter einem Neufeststellungsbescheid versteht man im Sozialrecht einen Bescheid, durch den bereits durch Verwaltungsakt festgesetzte Sozialleistungen neu festgestellt werden. Neufeststel- lungsbescheide sind einerseits erforderlich, wenn der ursprüngliche Bescheid fehlerhaft war, ferner, wenn Änderungen in den Verhältnissen eingetreten sind (z.B.: ein Arbeitsloser hat eine Beschäftigung gefunden), Aufhebung von Verwaltungsakten, Rücknahme von Verwaltungsakten, Widerruf von Verwaltungsakten




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