Ordinarius

ordentlicher (Professor)

Hochschullehrer. - In der kath. Kirche nach kanonischem Recht Bezeichnung für die Diözesanbischöfe (Diözese, Bischof) und diesen gleichgestellte Leiter diözesanähnlicher Teilkirchen.




Vorheriger Fachbegriff: Orderscheck | Nächster Fachbegriff: Ordnung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen