Ordnungswidrigkeitenverfahren

Ermittlungsverfahren der Verwaltungsbehörde zur Verfolgung von OWis. Das Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten ist vorn Ablauf stark mit dem Strafverfahren vergleichbar. Ans Anfang steht die Feststellung der OWi, die entweder durch die entsprechenden Verfolgungsorgane (Polizei oder Verwaltungsbehörde selbst) oder durch Anzeige erfolgt. Stellt sich bei der Erforschung des festgestellten Sachverhalts heraus, dass es sich um eine Straftat handelt, so erfolgt die Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Andernfalls wird die Tat im Bußgeldverfahren von der Verwaltungsbehörde verfolgt.




Vorheriger Fachbegriff: Ordnungswidrigkeiten | Nächster Fachbegriff: Ordo


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen