Outsourcing

(engl. [N.]) ist das Ausgliedern (Funktionsauslagerung) eines Betriebsteils. Lit.: Weimar, R., Subuntemehmervertrag - Outsour- cingvertrag, 1999; Funktionsauslagerung (Outsourcing) bei Kreditinstituten, 2001; Balze, W./Rebel, W./Schuck, P, Outsourcing und Arbeitsrecht, 2002

bedeutet im Bereich der öffentlichen Verwaltung die Übertragung einer Aufgabe der öffentlichen Verwaltung auf einen privaten Träger (Privatisierung).




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