Pariser Unionsvertrag

Pariser Übereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 20. 3.1883 (später mehrfach revidiert) regelt das internationale Patentrecht und die anderen Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes. Den P. U. haben etwa 40 Staaten, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz, unterzeichnet. Der gewerbliche Rechtsschutz kommt hiernach allen Angehörigen der Verbandsländer zu.




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