Zugangsfaktor

Im Sozialrecht :

Rentenberechnung

Berechnungselement für die Höhe des Rentenanspruchs im Wege der Rentenformel. Mit
dem in § 77 SGB VI geregelten Zugangsfaktor sind die ermittelten Entgeltpunkte zu vervielfältigen. Das Ergebnis sind dann die persönlichen Entgeltpunkte. Durch die Neufassung des § 77 SGB VI ab 1. 1.2001 ist der Zugangsfaktor nicht bloß Rentenartfaktor, u. a. für die Altersrente, sondern bestimmt auch die Berechnung der Rente wegen Todes.




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