Prime Standard

(Börsenrecht) § 42 BörsG gestattet es einer Börse, durch zusätzliche Anforderungen an die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt oder Freiverkehr neue Marktsegmente zu schaffen. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat auf diese Weise in ihrer Börsenordnung den P. S. als besonderes Marktsegment für im regulierten Markt zugelassene Wertpapiere geschaffen. Emittenten des P. S. unterliegen zusätzlichen, internationalen Gepflogenheiten entsprechenden Informationspflichten (z. B. Bilanzierung nach IFRS oder US-GAAP, Quartalsberichte auf Deutsch und Englisch, Bilanzpressekonferenz, Analystenveranstaltung, Ad-hoc-Publizität auch auf Englisch). Die im P. S. gelisteten Unternehmen sollen dadurch für internationale Investoren interessanter werden. Alle nicht zum P. S. gehörenden Wertpapiere des regulierten Frankfurter Markts bilden den General Standard, für den die gesetzlichen Vorschriften ohne zusätzliche Anforderungen gelten. S. a. Entry Standard.




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