Regierender Bürgermeister (Berlin)

Der R. B. ist Mitglied des Senats, der Landesregierung von Berlin (Art. 55 ff. Berl. Verf.). Er führt den Vorsitz im Senat und leitet dessen Sitzungen. Er bestimmt im Einvernehmen mit dem Senat und mit Billigung des Abgeordnetenhauses die Richtlinien der Regierungspolitik und überwacht deren Einhaltung. Ihm obliegt die Vertretung Berlins nach außen. Der R. B. wird vom Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Er kann jederzeit zurücktreten und muss seinen Rücktritt erklären, wenn ihm das Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit seiner gewählten Mitglieder das Misstrauen ausspricht.




Vorheriger Fachbegriff: Regiebetrieb | Nächster Fachbegriff: Regierung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen