Reichsknappschaftsgesetz

Das R. ist seit 1. 1. 1992 außer Kraft. Zur Sozialversicherung der in knappschaftlichen Betrieben Beschäftigten Knappschaftsversicherung.




Vorheriger Fachbegriff: Reichskammergericht | Nächster Fachbegriff: Reichskonkordat


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen