Reißverschlussverfahren

Wenn auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung die durchgehende Benutzung eines Fahrstreifens nicht möglich ist oder einer der Fahrstreifen endet, müssen die am Fortkommen gehinderten Fahrzeuge auf den benachbarten Fahrstreifen wechseln können. Dies soll so funktionieren, dass sie sich jeweils nach einem Fahrzeug auf dem durchgehenden Fahrstreifen einordnen. Das so genannte Reißverschlussverfahren ist aber nur erlaubt, soweit keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Man muss den Spurwechsel rechtzeitig mit dem Fahrtrichtungsanzeiger verdeutlichen, zurückschauen und allmählich hinüberfahren. Keinesfalls sollte man darauf vertrauen, dass andere Fahrer einem das Einordnen ermöglichen. Bei dichtem Verkehr wäre es optimal, wenn jeder bis zur Verengung auf sei-nein Fahrstreifen bliebe und der Wechsel erst dann erfolgte. In der Praxis machen es allerdings die wenigsten so.
§ 7 Abs. 4 StVO

Fahrstreifen.




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