Satellitenfunk

Weltweit erweiterter Rundfunkempfang (Rundfunk) über Rundfunksatelliten und Satellitenantennen. Rechtsvorschriften der EG stehen noch aus.
1.

Als S. bezeichnet man das Aussenden, Übermitteln und Empfangen von elektromagnetischen oder optischen Signalen mittels Satellit, der eine Telekommunikationsanlage nach § 3 Nr. 23 des Telekommunikationsgesetzes darstellt. Nach § 56 TKG bedarf jede Ausübung deutscher Orbit- und Frequenznutzungsrechte der Frequenzzuteilung und Übertragung durch die Bundesnetzagentur. S. a. Satellitenrundfunk.




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