Schlüssel

Im Mietrecht :

Wird ein Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter durch Kündigung, Urteil, Räumungsvergleich oder durch Auszug beendet, so ist der Mieter verpflichtet, sämtliche ihm übergebene Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter ist zusätzlich verpflichtet, die von ihm selbst angefertigten Schlüssel (Nachschlüssel) ebenfalls dem Vermieter zurückzugeben.
Gibt der Mieter bei Auszug aus der Wohnung bzw. bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht alle Schlüssel zurück, so läuft er Gefahr, dass er dem Vermieter die Kosten für die Neuanbringung eines Schlosses bezahlen muss. Handelt es sich dabei um eine größere Schließanlage mit Zentralschlüssel, so muss der Mieter damit rechnen, dass hier ganz erhebliche Kosten auf ihn zukommen. Der Vermieter kann solche Kosten eventuell mit der Kaution verrechnen.
Weitere Stichwörter:
Auszug des Mieters, Ersatzansprüche des Vermieters, Kaution, Räumung, Schadenspauschale, Verjährung, Verwirkung, Wohngemeinschaft




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