Schulden

Etwa 1,5 Mio. Haushalte sind nicht dazu in der Lage, aus ihrem Einkommen ihren Zahlungsverpflichtungen zu genügen, und gelten also als überschuldet. Es ist daher für viele Menschen von besonderem Interesse zu erfahren, was sie als Gläubiger oder Schuldner zu beachten haben und welche Möglichkeiten es für Schuldner gibt, aus ihrer bedrängten Lage herauszukommen.

Was tun bei Überschuldung?
* Nicht aufgeben!
Wer überschuldet ist, sollte auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken! Meist treten Schulden im Zusammenhang mit einer Lebenskrise wie einer Scheidung oder dem Verlust des Arbeitsplatzes auf. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich nach einiger Zeit die Verhältnisse wieder zum Besseren wenden werden. Wenn man bis dahin aber nichts gegen die Schulden unternommen hat, wird der Neuanfang erschwert.
* Rechnen, sparen und Ratenzahlung anbieten
Als Erstes sollte man eine detaillierte Liste über die unbedingt notwendigen Ausgaben machen und sich auch in der Praxis danach richten, d. h. den Gürtel enger schnallen. Alsdann macht man eine ebenso genaue Aufstellung der Schulden und überlegt sich, ob es möglich ist, den Gläubigern Ratenzahlung anzubieten oder einen Bankkredit aufzunehmen und damit die Schulden abzuzahlen.
* Offen und ehrlich mit allen Beteiligten reden
Egal, ob es sich um die Bank oder um andere Gläubiger handelt — es ist immer am klügsten, offen und ehrlich mit allen Beteiligten in Kontakt zu treten. Der Schuldner sollte die Gläubiger anschreiben, ihnen kurz schildern, wie es zur momentanen Situation gekommen ist, und eine Liste über Einnahmen und Ausgaben beilegen. Er kann auch versuchen, um Nachlass der Schulden zu bitten. Manche Gläubiger sind durchaus dazu bereit, wenn ihnen die Lage glaubhaft und mit Ernsthaftigkeit beschrieben wird. Dasselbe gilt für die Bank: Der Schuldner muss sich auf das Gespräch mit dem Bankangestellten gut vorbereiten, die Aufstellung mit den Einnahmen und Ausgaben mitnehmen, offen über seine Schulden reden und seinen Kreditwunsch vorbringen. Nach Möglichkeit sollte er schon vorher überlegen, ob er irgendwelche Sicherheiten anbieten kann.
* Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
Wem die Schwierigkeiten über den Kopf wachsen, der sollte sich nicht scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. In erster Linie sind dazu die Schuldnerberatungsstellen der Landratsämter und der Kirchen sowie Rechtsanwälte geeignet. Für die Beratung bei einem Rechtsanwalt kann man sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen; damit kostet die anwaltliche Beratung höchstens 20EUR. Bei privaten Schuldnerberatungen sollte man sich vorher unbedingt über deren Seriosität und die anfallenden Kosten informieren.
Beim Amtsgericht einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung stellen
Wenn es keinen anderen Ausweg mehr gibt, ist es ratsam, dass der Schuldner beim Amtsgericht einen Antrag auf Verbraucherzahlungsunfähigkeit mit Befreiung von der restlichen Schuld stellt. Er muss dazu die schriftliche Erklärung einer geeigneten Person vorlegen, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern in den letzten sechs Monaten ergebnislos versucht worden ist, außerdem eine Vermögensübersicht und einen Schuldenbereinigungsplan. Weiterhin muss er sich bereit erklären, den pfändbaren Teil seines Einkommens für sieben Jahre an einen Treuhänder abzutreten, der diese Beträge an die Gläubiger weiterleitet. Wird der Schuldenbereinigungsplan nicht angenommen, so entscheidet das Gericht über die Befreiung von der Restschuld. Wenn der Schuldner die gerichtlichen Auflagen befolgt und sieben Jahre lang alles unternimmt, um seine Schulden abzuzahlen — die "Wohlverhaltensperiode" —, werden ihm in der Regel die restlichen Schulden erlassen.

sind i. Gegensatz zu den Aktiva alle rechtlichen Verpflichtungen einer Person, aufgrund deren eine Geldleistung oder eine Leistung mit geldwertem, d. h. in Geld schätzbarem Inhalt zu erbringen ist. Siehe auch: Passiva.

Vermögen.




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