Schulgewalt

die Gewalt des Staates und seiner Schulorgane über die Schüler öffentlicher Schulen. Das zwischen Schule und Schüler bestehende Rechtsverhältnis (Schul-Verhältnis), das ein besonderes Gewaltverhältnis ist, wird durch (landesrechtliche) Schulgesetze und Schulordnungen % sowie Verwaltungsvorschriften näher bestimmt. Schulpflicht, Schulstrafen.

ist die Gewalt des Staates und seiner Schulorgane über die Schüler. Diese stehen zur Schule in einem besonderen Gewaltverhältnis (Pflichtenverhältnis, str.), dem Schulverhält- nis, dessen Einzelheiten durch Gesetz, Verordnung und Verwaltungsvorschrift geregelt sind. Die wichtigsten Ausprägungen der Schulgewalt sind Schulpflicht und Schuldisziplinargewalt. Schule Lit.: Heckei, H., Die Grenzen der Schulgewalt, 1954




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