Selbstinformationseinrichtung

Im Sozialrecht :

Die Agenturen für Arbeit haben bei der Beratung, Vermittlung und Berufsorientierung Selbstinformationseinrichtungen einzusetzen (§41 Abs. 2 SGB III). Arbeitslose müssen diese Selbstinfor- mationseinrichtungen bei der Stellensuche nutzen (Arbeitslosengeld).




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