SGB V

Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Neben den allgemeinen Vorschriften ist der versicherte Personenkreis definiert. Darüber hinaus werden die Leistungen der Krankenversicherung ebenso wie die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern, die Organisation der Krankenkassen und deren Verbände sowie Einzelheiten zum Medizinischen Dienst und Besonderheiten zum Leistungsdatenschutz geregelt. Das SGB V ist zum 1. 1. 1989 in Kraft getreten und löste das zweite Buch der Reichsversicherungsordnung ab.




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