Sozialversorgung

. Die S. umfasst den Ausgleich von Belastungen, denen einzelne Personengruppen infolge besonderer Umstände ausgesetzt sind. Dabei geht es vor allem um die von Krieg u. Kriegsfolgen betroffenen Personen (Kriegsopferversorgung, Entschädigung von Spätheimkehrern, Umsiedlern, Flüchtlingen aus der DDR), ferner um Schwerbehinderte u.a. Von besonderer Bedeutung war in der Nachkriegszeit der Lastenausgleich, der dazu diente, das durch Krieg u. Kriegsfolgen eingetretene Vermögensgefälle zwischen Geschädigten u. Nichtgeschädigten zu verringern. Leistungen u. Behördenorganisation im Bereich der S. sind in verschiedenen Sondergesetzen (Bundesversorgungsgesetz, Lastenausgleichsgesetz u. a.) geregelt.




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