Sozialversicherungswahlen

Verfahren zur Bestimmung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane nach dem Sozialgesetzbuch. Bei den Sozialversicherungsträgern werden die Leitungsorgane alle sechs Jahre aufgrund freier und geheimer Wahlen neu besetzt, § 45 SGB IV Wahlberechtigt sind die Beitragszahler, d. h. die versicherten Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es gelten die Grundsätze der Verhältniswahl nach dem Höchstzahlverfahren d\'Hondt. Dabei werden Arbeitnehmervertreter insbesondere von den Einzelgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sowie weiteren Arbeitnehmervereinigungen, Vorschlagslisten der Arbeitgeber beispielsweise durch die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bestimmt. Es werden auch sog. freie Listen ab einer bestimmten Anzahl von Unterstützungsunterschriften zugelassen Zweck der Sozialversicherungswahlen ist jeweils die Bildung der zuständigen Vertreterversammlung, aus der wiederum der Vorstand als Hauptverwaltungsorgan mit der Geschäftsführung hervorgeht. Die konkreten Einzelheiten regelt detailliert eine gesonderte Rechtsverordnung nach § 56 SGB IV, die Wahlordnung für die
Sozialversicherung vom 28.7. 1997 (BGBl. I 1997, 1946).
Tatsächlich wird die Wahl jeweils als Briefwahl durchgeführt, allerdings mit der Besonderheit einer möglichen Friedenswahl. So können sich die Mitglieder einer Gruppe, beispielsweise die die versicherten Arbeitnehmer vertretenden Gewerkschaften, auf eine einheitliche Vorschlagsliste einigen oder auf ihren Vorschlagslisten insgesamt nicht mehr Kandidaten aufstellen, als Mitglieder für das Selbstverwaltungsorgan zu wählen sind. In dem Fall gelten die vorgeschlagenen Kandidaten insgesamt als gewählt, ohne dass eine weitere Wahlhandlung erforderlich ist. Praktisch wird dies z.B. auf der Arbeitgeberseite regelmäßig derart gehandhabt, dass gemeinsame Vorschlagslisten im Vorfeld intern beraten und entschieden werden und die Arbeitgeber dann als grundsätzlich Wahlberechtigte im Einzelfall auf ihre Wahlhandlung verzichten. Aktuell findet die nächste Sozialversicherungswahl im Jahr 2010 statt.

Sozialwahlen.




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