Staatsschutzkammer

Besondere Strafkammer, die an Landgerichten gebildet wird, in deren Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat. Für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts ist die Staatsschutzkammer als in erster Instanz erkennendes Gericht für die in § 74 a GVG genannten Staatsschutzdelikte zuständig, ferner gem. § 100d Abs. 1 StPO für die Anordnung der akustischen Wohnraumüberwachung.

Staatsschutzdelikte.




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