Statusprozess

ein Zivilprozess, bei welchem eine tatsächliche Unsicherheit über den jeweiligen familienrechtlichen Status besteht, z.B. betr. Abstammung, Ehelichkeit, Adoption, Bestehen der elterlichen Gewalt usw. Als St.e bezeichnet man daher die Kindschaftsprozesse. Auf sie sind die Vorschriften des 6. Buchs, 2. Abschnitt der ZPO (§§ 640 ff.) anzuwenden.

(§§ 640 ff. ZPO) ist der Prozess in Kindschaftssachen.

war die frühere Bezeichnung des Verfahrens in Kindschaftssachen.




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