Statut
(lat.: statuere (statutum) = hinstellen, aufstellen; errichten; festsetzen, bestimmen); gelegentlich für öffentlichrechtliche und privatrechtliche Satzungen (z.B. Vereinsstatuten") sowie im Völkerrecht gebrauchter Begriff.
autonome Satzung, z.B. verwendet für örtliche Satzung der Gemeinde oder für die Satzung eines Vereins.
([N.] Satz, Gesetz) ist im internationalen Privatrecht die anwendbare Rechtsordnung.
Summe der Rechtsvorschriften, die durch die in der Kollisionsnorm enthaltene Verweisung berufen werden (auch Verweisungsziel); die eigentliche Bedeutung liegt in der Zusammenfassung und Kurzbezeichnung verschiedener Anknüpfungsgegenstände mit identischen Anknüpfungspunkten (z. B. Erbstatut, Personalstatut, Vertragsstatut).
ist ein überkommener, gelegentlich im Völkerrecht und für öffentlich-rechtliche Satzungen, heute noch häufiger für privatrechtliche Satzungen („Vereinsstatuten“) verwendeter Begriff. S. a. kirchliche Gesetze.
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