Sterbequartal

Im Sozialrecht :

Während des sog. Sterbequartals erhalten die Hinterbliebenen in der gesetzlichen Rentenversicherung Rente in Höhe der Versichertenrente ohne Kinderzuschuss (§67 SGB VI). Die erhöhten Rentenzahlungen während des Sterbequartals sollen dem hinterbliebe- nen Ehegatten die Umstellung auf die veränderten Lebensverhältnisse erleichtern. S. auch Überbrückungshilfe




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