Tatrichterder in einem Zivü- oder Strafverfahren tätige Richter, dem die Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen obliegt, somit z.B. Richter des Amtsgerichtes und des Berufungsgerichts (Landgericht in Strafsachen, Landgericht oder Oberlandesgericht in Zivilsachen). Im Gegensatz dazu entscheidet der Richter der Revisionsinstanz (Revision) nur über Rechtsfragen.
Weitere Begriffe : Kinderarbeit | UVollz0 | Fahrerlaubnis auf Probe |
MMnews
|