Tilgungshypothek

ein Tilgungsdarlehen, das durch eine Hypothek abgesichert ist.

(Amortisationshypothek) ist eine im Gesetz nicht besonders geregelte Hypothek, bei der der Schuldner zur Tilgung der zugrundeliegenden Forderung (Tilgungsdarlehen) jährlich gleich bleibende Leistungen (sog. Annuitäten) erbringt, die zunächst zur Abdeckung aufgelaufener Zinsen, im Übrigen zur Kapitaltilgung verwendet werden. Bei allmählich sinkendem Kapital geht die Tilgung infolge des geringer werdenden Zinsbetrags immer rascher vor sich (Beispiel: 20 000 EUR Hypothek, 5% Zins, 2000 EUR jährliche Zahlung. 1. Jahr: 1000 EUR Zins, 1000 EUR Tilgung; 2. Jahr: 950 EUR Zins aus 19 000 EUR, 1050 EUR Tilgung usw.). In Höhe des jeweils getilgten Kapitalbetrags entsteht eine Eigentümergrundschuld. Die T. ist heute bei Pfandbriefbanken (s. a. Hypothekenbanken) und bei Bausparkassen weit verbreitet.

Bei der Abzahlungshypothek (Ratenhypothek) sind dagegen ständig sich verringernde Leistungen (gleich bleibende Tilgungsbeträge und - jeweils auf die Restschuld berechnete, - fallende Zinsen) zu erbringen. Bei der Festhypothek (endfällige Hypothek) wird während der Laufzeit nur verzinst; die Tilgung erfolgt an deren Ende in einem Betrag (insbes. aus einer dann fälligen Lebensversicherung, auf die während der Laufzeit Prämien zu entrichten waren).




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