Trunkenheit im Straßenverkehr

(§316 StGB) ist das Führen eines Fahrzeugs im Verkehr durch einen Menschen, der infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. T. ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht ist. Bei konkreter Gefährdung von Menschen oder bestimmten wertvollen Sachen in diesem Zustand entsteht Strafbarkeit nach § 315 c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Lit.: Hentschel, P., Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 10. A. 2006




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