Übertretung

früher neben Verbrechen und Vergehen die dritte und einfachste Form einer Straftat. Heute entweder ganz entfallen oder vorwiegend als Ordnungswidrigkeit mit Androhung eines Bußgeldes bis zu 1000 DM behandelt.

ist eine Handlung, die mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 500 EUR bedroht ist (§ 1 Abs. 2 StGB). a. Ordnungswidrigkeit, Strafverfügung, Strafbefehl.

war bis 1974 neben Verbrechen und Vergehen die einfachste Form einer Straftat(, die heute entweder Vergehen oder Ordnungswidrigkeit oder überhaupt entfallen ist). Lit.: Binding, K., Die Normen und ihre Übertretung, 1872; Köbler, C., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005

Bußgeldverfahren. Durch das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 sind die früheren Verkehrsübertretungen auf Ordnungswidrigkeiten umgestellt und ist das Verkehrsstrafrecht damit in großem Umfange „entkriminalisiert“ worden.

waren früher neben den mit höherer Strafe bedrohten Verbrechen u. Vergehen die dritte Kategorie der Straftaten. Sie sind im Zuge der Entkriminalisierung des Strafrechts aufgrund des 2. Strafrechtsreformgesetzes von 1969 aus dem Strafrecht eliminiert u. grösstenteils zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft worden. Strafrecht.




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