Verbrechensbekämpfung

Nationale politische Ebene: IMK (Innenministerkonferenz); AK II (Arbeitskreis II); UA-LEx (Unterausschuss der Leitenden Exekutivbeamten; Landeskriminaldirektoren und Inspekteure der Schutzpolizei.
Internationale politische Ebene: Ministertreffen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (s. Trevi-Abkommen).
Die taktische Verbrechensbekämpfung erfolgt national durch die Kreispolizeibehörden (KPB), die Kriminalhauptstellen (KHSt), die Landeskriminalämter (LKÄ) und durch das Bundeskriminalamt (BKA); ferner sind die Leiter der LKÄ und des BKA in der Arbeitsgemeinschaft der Kriminalpolizei (AG KRIPO) zusammengeschlossen. Das Zollkriminalamt (ZKA) sowie seine einzelnen Dienststellen sind speziell zur Bekämpfung von Steuer- und Zolldelikten zuständig.

ist die Bezeichnung für ein Bündel von Maßnahmen des Gesetzgebers (insbes. V.-G v. 28. 10. 1994, BGBl. I 3186) sowie der Strafverfolgungsbehörden und der Polizei zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität.




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