Verkehrsanwalt

Korrespondenzanwalt. Führt eine Partei an einem auswärtigen Gericht einen Prozess, so ist es oft zweckmässig, dass sie neben einem Rechtsanwalt am Prozessort, der sie vor Gericht als Prozessbevollmächtigter (ProzessVollmacht) vertritt, einen zweiten an ihrem Wohnort, den V., beauftragt. Mit diesem kann sie den Prozess sachlich und rechtlich erörtern, so dass der V. alle nötigen Informationen juristisch korrekt dem auswärtigen Anwalt mitteilen kann. Dadurch werden insbes., neben viel Zeit, die sonst nötigen Reisekosten erspart, die oft wesentlich höher sein können als die Gebühren eines V.s.

(Korrespondenzanwalt): Rechtsanwalt einer Prozesspartei, der selbst nicht am Prozessgericht auftritt und nur die Informationen zwischen der Partei und dem am Prozessgericht auftretenden Prozessbevollmächtigten vermittelt (mit Aufhebung der Zulassung der Rechtsanwälte — nur — bei einem bestimmten Gericht unüblich geworden).

(Korrespondenzanwalt) ist der am Wohnsitz der Partei tätige Rechtsanwalt, der die Verbindung zwischen dieser und ihrem auswärtigen Prozessbevollmächtigten vermittelt. Kostenerstattungsanspruch.




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