Verkehrsrichter

„Verkehrsrichter“ ist ein nach Ablegung von zwei Staatsexamen zum Richter ernannter Jurist, der an einem beliebigen Gericht der „ordentlichen Gerichtsbarkeit“ (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) auf Grund der alljährlich neuen „Geschäfts-Verteilung“ überwiegend oder ausschließlich mit Verkehrssachen (Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten) befaßt ist. Vor allem bei den Amtsgerichten haben Richter in größerem Umfange im sog. „Verkehrsdezernat“ mit Verstößen gegen Straßenverkehrsbestimmungen zu tun. Sie haben zwar keine spezielle Studienausbildung auf diesem Gebiet, sollen aber natürlich selbst die Fahrerlaubnis und ausreichende Verkehrserfahrung besitzen (was auch fast immer zutrifft) und nehmen an Fortbildungskursen teil, welche Fragen der Strafzumessung (vor allem bei Alkoholdelikten und fahrlässiger Tötung: z. B. „Deutscher Verkehrsgerichtstag“ in Goslar) oder solche technischer Art betreffen, zu denen in der Strafverhandlung selbst im übrigen Kraftfahrzeugsachverständige gehört werden, wenn der Richter nicht über genügend Sachkunde verfügt. Der (Verkehrs-)Richter ist an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen gebunden, hat festzustellen, ob der Sachverhalt, der in der Beweisaufnahme ermittelt wird, eine davon erfüllt, und wenn dies zutrifft, daraus innerhalb des vorgegebenen Strafrahmens die ihm angemessen erscheinende Konsequenz (Geldbuße; Geld- oder Freiheitsstrafe, letztere mit oder ohne Bewährung; eventuell Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis) zu ziehen (Urteilsspruch). Gegen seine Entscheidung (er trifft sie entweder allein - als Einzelrichter - oder mit haupt-und/oder ehrenamtlichen Richtern - Schöffengericht, Strafkammer) sind Rechtsmittel gegeben, die zur Nachprüfung in der nächsten Instanz führen.




Vorheriger Fachbegriff: Verkehrsregelung | Nächster Fachbegriff: verkehrsrichtiges Verhalten


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen