Verwandtenehe

Die Ehe zwischen Verwandten gerader Linie (Grosseltern, Eltern, Kindern), zwischen Geschwistern und halbbürtigen Geschwistern ist verboten, im übrigen ist die V. erlaubt. Eheverbot, Ehenichtigkeit, Schwägerschaft.




Vorheriger Fachbegriff: Verwandten- und Verschwägertengemeinschaft | Nächster Fachbegriff: Verwandtenerbrecht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen