Viermächteerklärung

Die Rechtslage Deutschlands nach der Kapitulation 1945 wurde wesentlich bestimmt durch die „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ v. 5. 6. 1945 (VOBl. Berlin S. 21; „Berliner Erklärung“ oder „Viermächteerklärung“ genannt) der Vertreter der obersten Kommandobehörden Großbritanniens, der USA, der UdSSR und Frankreichs, die mit Vollmacht ihrer Regierungen und im Interesse der Vereinten Nationen handelten. Sie gingen davon aus, dass Deutschland bedingungslos kapituliert und sich allen Forderungen zu unterwerfen habe. Die Alliierten übernahmen mit ihrer Erklärung die oberste Regierungsgewalt in Deutschland. Die Übernahme sollte aber nach ausdrücklicher Bestimmung nicht die Annektierung Deutschlands bewirken, sondern war als Vorkehrung gegen weitere Feindseligkeiten der deutschen Streitkräfte und für die Aufrechterhaltung der Ordnung in Deutschland deklariert. Die Grenzen und die rechtliche Stellung Deutschlands sollten durch die Alliierten später festgelegt werden.




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