Vollstreckungsorgane

sind a) der Gerichtsvollzieher; b) das Vollstreckungsgericht; c) das Prozessgericht des 1. Rechtszuges (bezüglich der Erwirkung vertretbarer Handlungen, der Erwirkung unvertretbarer Handlungen und der Erzwingung von Unterlassungen);.d) das Grundbuchamt (bezüglich der Eintragung einer Zwangshypothek); e) die Registerbehörden (bezüglich der Zwangsvollstreckung in ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk).




Vorheriger Fachbegriff: Vollstreckungsorgan | Nächster Fachbegriff: Vollstreckungsplan


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen