vorbeugender Rechtsschutz

Gerichtliche Verfahren, die sich gegen zukünftige drohende Verwaltungsmaßnahmen richten. Dabei handelt es sich grundsätzlich um eine vorbeugende Unterlassungsklage (Leistungsklage, allgemeine) oder um eine vorbeugende Feststellungsklage. Zu unterscheiden ist der vorbeugende Rechtsschutz vom vorläufigen Rechtsschutz. Während der vorläufige Rechtsschutz eine (vorläufige) Regelung in Bezug auf den Streitgegenstand des Hauptsacheverfahrens zum Gegenstand hat, geht es beim vorbeugenden Rechtsschutz um die Verhinderung künftigen Verwaltungshandelns. Denkbar ist allerdings auch vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz, um eine künftige Verwaltungsmaßnahme schon vor Durchführung des Hauptsacheverfahrens
abzuwehren.
Im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit will der unterlegene Bewerber seinen Unterlassungsanspruch auf Verhinderung des Konkurrenten durch einstweilige Anordnung (Anordnungsverfahren) sichern.




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