Vorverständnis

ist die Gesamtheit der im Laufe seiner Entwicklung entstandenen Grundeinstellungen eines Menschen. Da ein V. sich auf rechtliche Entscheidungen auswirken kann, ist seine Ermittlung, Offenlegung und evtl. Beeinflussung erstrebenswert. Wirklich sichern lässt sich dies ebenso wenig wie das Beseitigen eines Vorverständnisses. Lit.: Esser, /., Vorverständnis und Methodenwahl, 2. A. 1975




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